Das Land muss dem Stern-Journalisten Hans-Martin Tillack wegen einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung von Unterlagen 10.000 Euro zahlen. Das erklärte heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Durchsuchung sei ein Verstoß gegen den Quellenschutz hieß es in der Urteilsbegründung. Die Gründe der belgischen Justiz für die Durchsuchung der Wohnung seien nicht ausreichend gewesen. Der 46-jährige Journalist hatte im Jahr 2002 auf der Basis von Dokumenten der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde "OLAF" mehrfach über Korruption in der EU berichtet. Der Behörde war es damals nicht gelungen in einer internen Untersuchung den Informanten des Journalisten ausfindig zu machen.
Dienstag, 27. November 2007
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen