Freitag, 30. November 2007

Deutscher Presserat hält Standpauke

Der Deutsche Presserat wirft zahlreichen einflussreichen Zeitschriften Schleichwerbung vor. So kritisierte er zum einen das Frauenmagazin Cosmopolitan (Marquard Media) für einen redaktionellen Hinweis auf Produkte eines Kosmetikherstellers. Die Darstellung habe werblichen Charakter und überschreite damit die Grenze zur Schleichwerbung. Das Gremium kritisierte zudem, dass der Leser nicht darüber informiert wird, dass eine Kooperation zwischen dem Magazin und der TV-Show „Germany‘s next Topmodel" besteht.
Aus dem selben Grund wurde die Zeitschrift Rubin (Junior Verlag) zur Verantowortung gezogen. Diese hatte in zwei Beiträgen Kosmetikprodukte vorgestellt. deren exklusive Erwähnung im redaktionellen Teil nicht gerechtfertigt ist. Aufgrund derselben Richtlinie wurde das Männermagazin Matador (Bauer) kritisiert. Gleiches gilt für diverse Veröffentlichungen in Umbauen und Modernisieren und Das Einfamilienhaus, sowie für Das neue Blatt (Bauer) und eine Extra-Ausgabe der Zeitschrift Eltern Family (Gruner + Jahr). Die Zeitschriften hätten in mehreren Beiträgen jeweils über die Produkte eines einzigen Herstellers berichtet oder bestimmte Anzeigen nicht ausreichend gekennzeichnet.
Gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstieß der Express Köln ( M. DuMont Schauberg). Die Zeitung wurde für eine Veröffentlichung über einen Reitunfall eines Mädchens gerügt. Der Beitrag enthielt Mutmaßungen über den Unfallhergang, die als Tatsachen dargestellt wurden.
Insgesamt wurden in den beiden Beschwerdeausschüssen 86 Beschwerden behandelt. In 37 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In einigen Fällen gab es mehrere Beschwerdeführer gegen gleiche Veröffentlichungen.

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