Freitag, 30. November 2007
Premiere zieht Werbespot zurück
Der Pay-TV-Sender Premiere darf seinen aktuellen Weihnachtsspot nicht mehr ausstrahlen. Das Landgericht München hat den Anbieter zur Einstellung des Werbespots verpflichtet. Dem Sender wird wettbewerbswidriges Verhalten und ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot vorgeworfen. In dem Spot würde der Eindruck erweckt, Filme wie "Fluch der Karibik 2" oder "Der Teufel trägt Prada" würden zuerst bei Premiere angeboten werden, obwohl diese bereits seit mehreren Monaten auf DVD und Video erhältlich sind.
Bambi Verleihung 2007
Gestern Abend wurde in Düsseldorf der Medienpreis Bambi verliehen. Veranstalter der Gala ist Herr Dr. Hubert Burda. Die Preisverleihung wurde von Entertainer Harald Schmitt moderiert und vom Fernsehsender ARD live übertragen. Zahlreiche Prominente aus Medien und Politik, Sport und Politik waren anwesend, u.a. Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle und auch amerikanische Schauspielgrößen wie Tom Cruise mit Ehefrau. Besonders oft rückte auch der Chefredakteur des Magazins Focus, Helmut Markwort, ins Bild. Preisträger waren u.a. Königin Ranja von Jordanien, die für ihr Engagement als „Königin der Menschlichkeit" für Frauen und Kinder mit dem "Ehren-Bambi" ausgezeichnet wurde und Tom Cruise, der von Laudator Frank Schirrmacher (Herausgeber der FAZ) den Bambi in der Kategorie "Courage" für seine Rolle als Hitler-Attentäter Staufenberg überreicht bekam.Die Preisträger im Überblick:
Schauspieler national: Armin Müller Stahl
TV-Serie international: Derperate Housewifes
Ehren-Bambi: Königin Ranja von Jordanien
Comeback: Henry Maske
Kultur: Harpe Kerkeling
Film national: Matthias Schweighöfer,
Katja Riemann
Information: Maybrit Illner
Überraschungs-Bambi: Johannes Hesters
Sport: Deutsche Frauennationalmannschaft
Mode: Christopher Bailey
Musik international: Bon Jovi
Engagement: Kinder brauchen uns e.v.
Publikums-Bambi: TV-Film: Die Flucht
Sonderpreis der Jury: TV-Film: Contergan
Courage: Tom Cruise
Lebenswerk: Sophia Loren
Deutscher Presserat hält Standpauke
Der Deutsche Presserat wirft zahlreichen einflussreichen Zeitschriften Schleichwerbung vor. So kritisierte er zum einen das Frauenmagazin Cosmopolitan (Marquard Media) für einen redaktionellen Hinweis auf Produkte eines Kosmetikherstellers. Die Darstellung habe werblichen Charakter und überschreite damit die Grenze zur Schleichwerbung. Das Gremium kritisierte zudem, dass der Leser nicht darüber informiert wird, dass eine Kooperation zwischen dem Magazin und der TV-Show „Germany‘s next Topmodel" besteht.
Aus dem selben Grund wurde die Zeitschrift Rubin (Junior Verlag) zur Verantowortung gezogen. Diese hatte in zwei Beiträgen Kosmetikprodukte vorgestellt. deren exklusive Erwähnung im redaktionellen Teil nicht gerechtfertigt ist. Aufgrund derselben Richtlinie wurde das Männermagazin Matador (Bauer) kritisiert. Gleiches gilt für diverse Veröffentlichungen in Umbauen und Modernisieren und Das Einfamilienhaus, sowie für Das neue Blatt (Bauer) und eine Extra-Ausgabe der Zeitschrift Eltern Family (Gruner + Jahr). Die Zeitschriften hätten in mehreren Beiträgen jeweils über die Produkte eines einzigen Herstellers berichtet oder bestimmte Anzeigen nicht ausreichend gekennzeichnet.
Gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstieß der Express Köln ( M. DuMont Schauberg). Die Zeitung wurde für eine Veröffentlichung über einen Reitunfall eines Mädchens gerügt. Der Beitrag enthielt Mutmaßungen über den Unfallhergang, die als Tatsachen dargestellt wurden.
Insgesamt wurden in den beiden Beschwerdeausschüssen 86 Beschwerden behandelt. In 37 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In einigen Fällen gab es mehrere Beschwerdeführer gegen gleiche Veröffentlichungen.
Aus dem selben Grund wurde die Zeitschrift Rubin (Junior Verlag) zur Verantowortung gezogen. Diese hatte in zwei Beiträgen Kosmetikprodukte vorgestellt. deren exklusive Erwähnung im redaktionellen Teil nicht gerechtfertigt ist. Aufgrund derselben Richtlinie wurde das Männermagazin Matador (Bauer) kritisiert. Gleiches gilt für diverse Veröffentlichungen in Umbauen und Modernisieren und Das Einfamilienhaus, sowie für Das neue Blatt (Bauer) und eine Extra-Ausgabe der Zeitschrift Eltern Family (Gruner + Jahr). Die Zeitschriften hätten in mehreren Beiträgen jeweils über die Produkte eines einzigen Herstellers berichtet oder bestimmte Anzeigen nicht ausreichend gekennzeichnet.
Gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstieß der Express Köln ( M. DuMont Schauberg). Die Zeitung wurde für eine Veröffentlichung über einen Reitunfall eines Mädchens gerügt. Der Beitrag enthielt Mutmaßungen über den Unfallhergang, die als Tatsachen dargestellt wurden.
Insgesamt wurden in den beiden Beschwerdeausschüssen 86 Beschwerden behandelt. In 37 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In einigen Fällen gab es mehrere Beschwerdeführer gegen gleiche Veröffentlichungen.
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